§ 1 Abschluss des Vertrages (Anmeldung)
Mit der Anmeldung macht der Teilnehmer der Hundeschule ein verbindliches Angebot. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Hundeschule zustande.
Anmeldungen zu den Veranstaltungen werden dem Eingang nach aufgenommen.
Nach dem Meldeschluss oder bei Überschreitung der Teilnehmerzahl ist keine Gewähr mehr für die Aufnahme gegeben.
Bei minderjährigen Teilnehmern ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
Der Beginn und die Dauer der Seminare/Kurse sowie die Preise sind den Anmeldungen, dem Flyer oder der Internetseite zu entnehmen.
10er Karten sind nicht übertragbar.
§ 2 Bezahlung
Mit der Anmeldung ist die Zahlung der Teilnahmegebühr im Voraus fällig. Die Zahlung hat sofort bzw. spätestens 2 Wochen vor Seminarbeginn ohne Abzug auf das angegebene Konto oder bar zu erfolgen. Ist die Zahlung in monatlichen Teilbeträgen möglich, ist mit der Anmeldung der erste Teilbetrag zu zahlen; die weiteren Teilbeträge jeweils zur festgelegten Fälligkeit. Bei Einzelstunden ist der anfallende Betrag direkt bar zu begleichen.
Alle Preise verstehen sich inclusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
§ 3 Rücktritt
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Leistungen zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Einganges bei der Postanschrift der Familienhundausbildung: Christina Dorn, Schlingheide 8, 49179 Ostercappeln.
Bei einem Rücktritt vor Veranstaltungsbeginn werden die folgenden Stornierungskosten fällig:
- Bis 4 Wochen vor Beginn 10% des Teilnahmebeitrags;
- bis 1 Woche vor Beginn 30% der Teilnahmebeitrags.
- Bei Rücktritt ab einer Woche vor Kursbeginn 100% des Teilnahmebeitrages.
- Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.
Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
§ 4 Teilnahmeausschluss
Läufige Hündinnen sind – außer nach Absprache – von der Teilnahme ausgeschlossen. Dieser Ausschluß berechtigt nicht zu Minderung des Teilnahmebetrages und begründet keinen Anspruch auf Ersatz der versäumten Stunden.
§ 5 Rücktritt durch die Familienhundausbildung
Die Familienhundausbildung kann ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten,
wenn der Teilnehmer die Veranstaltung stört oder sich den Anweisungen des Kursleiters widersetzt.
Gleiches gilt, wenn die gebotene Mindessteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
Bei Ausfall des Kursleiters werden die ausgefallenen Unterrichtsstunden zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.
Eine Haftung für Schäden, die durch nicht durchgeführte Kurse/Seminare entstehen, ist ausgeschlossen. Desweiteren bleiben etwaige Terminänderungen sowie Änderungen der Lehrgangsleitung und des Veranstaltungsortes der Familienhundausbildung vorbehalten und berechtigen nicht zum Rücktritt aus dem Vertrag.
Kommt ein Lehrgang nicht zustande, werden bereits geleistete Zahlungen erstattet.
§ 6 Haftung der Familienhundausbildung
Die Familienhundausbildung haftet nur für Schäden, die von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Soweit es sich nicht um Körperschäden handelt, ist die Haftung auf den dreifachen Teilnahmepreis und den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Teilnehmer hafte für alle von sich und/oder ihren Tieren herbeigeführten Schäden.
Mit seiner Unterschrift auf der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass sein Hund haftpflichtversichert ist und eine Privathaftpflicht besteht.
§ 7 Mitwirkungspflicht
Der Teilnehmer ist verpflichtet bei Leistungsstörungen Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen haben unverzüglich nach Kenntnis gegenüber der Hundeschule zu erfolgen.
§ 8 Impfungen
Die Familienhundausbildung setzt voraus, dass jeder teilnehmende Hund geimpft und erkennbar gesund ist. Dies wird mit Unterschrift des Teilnehmers auf der Anmeldung bestätigt.
§ 9 Erfolgsgarantie
Der Erfolg der Unterrichtsstunden hängt auch von den TeilnehmerInnen ab. Deshalb wird keinerlei Erfolgsgarantie gegeben.
§ 10 Fotos/Videoaufzeichnungen
Fotos und Videoaufnahmen, die eventuell während einer Teilnahme entstehen, darf die Familienhundausbildung für ihre Zwecke verwenden.
§ 11 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
§ 12 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand/Rechtswahl gilt Osnabrück als vereinbart, soweit es sich bei beiden Vertragsparteien um Kaufleute im Sinne des HGB handelt oder der Teilnehmer keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat.. Die alleinige Anwendbarkeit bundesdeutschen Rechts gilt als vereinbart.